Schritt-für-Schritt

Verordnung & Genehmigung

Vom Arztbesuch bis zum ersten Kurs — wir erklären den gesamten Ablauf einfach und verständlich.

Der Weg zu Ihrem Rehasport-Kurs

Rehasport zu bekommen ist einfacher, als viele denken. Der gesamte Prozess besteht aus vier Schritten — und wir helfen dabei, diesen so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Wir als Deutsche Rehasport Gesellschaft arbeiten ausschließlich mit anerkannten, zertifizierten Rehasport-Vereinen und rechnen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie müssen sich also um die Abrechnung keinerlei Gedanken machen.

Beratungsgespräch Deutsche Rehasport Gesellschaft

Schritt für Schritt zur Genehmigung

1

Arztbesuch — Verordnung einholen

Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Facharzt auf Rehasport an. Der Arzt prüft, ob eine Indikation vorliegt (z.B. Herzerkrankung, Arthrose, Schlaganfall-Nachsorge) und stellt bei Eignung das offizielle Formular aus.

Das Formular: Muster 56

Die Verordnung für Rehabilitationssport erfolgt auf dem Kassenrezept „Muster 56". Der Arzt trägt darin die Diagnose, die Sportform und die Anzahl der Einheiten ein. Dieses Formular ist der Schlüssel zur Krankenkassengenehmigung.

2

Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen

Das Muster-56-Formular wird bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. Das kann persönlich, per Post oder — bei vielen Kassen — auch digital erfolgen. Die Kasse prüft die Verordnung und erteilt die Genehmigung.

Bearbeitungszeit

Die meisten Krankenkassen genehmigen Rehasport innerhalb von 2–4 Wochen. In dringenden Fällen kann eine schnellere Bearbeitung beantragt werden.

3

Uns kontaktieren & Kurs beginnen

Mit der erteilten Genehmigung wenden Sie sich an uns. Wir koordinieren gemeinsam mit der Pflegeeinrichtung geeignete Kurstermine und stimmen den Gruppenplan auf die Bewohner ab.

Unser Übungsleiter kommt dann regelmäßig in die Einrichtung — die Kurse finden direkt vor Ort statt.

4

Abrechnung — direkt mit der Krankenkasse

Nach jedem Kurs wird die Teilnahme dokumentiert. Am Ende des Abrechnungszeitraums rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.

Vollständig kostenfrei

Rehasport bei uns ist für Bewohner vollständig kostenfrei — es entstehen keine Zuzahlungen und keine Eigenanteile. Auch für die Einrichtung entstehen keinerlei Kosten.

Was Einrichtungen wissen müssen

Als Pflegeeinrichtung haben Sie keine eigene Verantwortung im Verordnungsprozess. Ihre Rolle beschränkt sich darauf, die Bewohner und die Ärzte über das Angebot zu informieren, Unterlagen an uns weiterzuleiten und einen geeigneten Raum für die Kurse bereitzustellen.

  • Keine Kosten für die Einrichtung und Bewohner
  • Sie informieren Ihre Bewohner, die betreuenden Ärzte und übermitteln die Unterlagen an uns
  • Wir koordinieren die Termine zwischen Übungsleiter und Einrichtung
  • Nur eine geeignete Räumlichkeit wird benötigt
Mehr für Einrichtungen →
Pflegeeinrichtungen aufgepasst

Rehasport ist keine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI), sondern der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V/IX). Die Einrichtung muss daher weder die Kosten übernehmen noch die Abrechnung organisieren.

Interesse geweckt?

Sprechen Sie uns an. Wir kommen gerne in Ihre Einrichtung und erklären alles persönlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zur Verordnung

Jeder Kassenarzt (Hausarzt oder Facharzt) kann Rehasport verordnen. In der Regel wird die Verordnung durch den Hausarzt ausgestellt, da dieser den Gesamtgesundheitszustand des Patienten am besten kennt.
Gerne sind wir bei der Einreichung der Verordnung behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.
Wenn die genehmigten Einheiten aufgebraucht sind, kann eine neue Verordnung beantragt werden. Der Arzt muss in diesem Fall erneut die Indikation prüfen und ein neues Muster 56 ausstellen. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Privatversicherte können grundsätzlich auch Rehasport in Anspruch nehmen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Rehasport nach § 44 SGB IX.