Rehasport verordnen —
außerhalb des Heilmittelbudgets
Rehasport nach § 44 SGB IX ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation — ärztlich verordnet, von der Krankenkasse finanziert und für Ihre Patienten vollständig kostenfrei.
Rechtliche Grundlage
Rehasport nach § 44 SGB IX
Rehasport ist eine gesetzlich verankerte ergänzende Leistung zur Rehabilitation (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Gesetzlich Versicherte haben bei entsprechender Indikation einen Rechtsanspruch auf diese Leistung — unabhängig von ihrem Alter oder Pflegegrad.
Die Durchführung erfolgt in anerkannten Übungsgruppen unter Leitung zertifizierter Übungsleiter. Ziel ist die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Beweglichkeit — mit nachgewiesenem Nutzen für die Lebensqualität und Sturzprävention bei Senioren.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX
- Verordnung per Muster 56 (Sondervordruck)
- Genehmigung durch die Krankenkasse
- 50 Einheiten im Regelfall, 120 bei Ausnahmeindikation
- Gruppentherapie in zertifizierten Übungsgruppen
- Anerkannt bei allen gesetzlichen Krankenkassen
- Für Patienten vollständig kostenfrei
Wann verordnen?
Indikationen für Rehasport
Rehasport kann bei einer Vielzahl von Diagnosen verordnet werden. Entscheidend ist, dass eine dauerhafte Behinderung oder eine von einer Behinderung bedrohende Erkrankung vorliegt.
Die Verordnung setzt keine Schwerbehinderung voraus. Es genügt, dass eine Erkrankung vorliegt, die ohne gezielte Maßnahmen zu einer dauerhaften Behinderung führen könnte. Im Zweifelsfall: Lieber verordnen und die Krankenkasse entscheiden lassen.
So verordnen Sie
Verordnung auf Muster 56
Rehasport wird auf dem bundeseinheitlichen Vordruck Muster 56 verordnet — nicht auf dem regulären Heilmittel-Rezept (Muster 13).
Für Ihre Patienten in Pflegeeinrichtungen ist der Weg noch einfacher: Unsere Übungsleiter kommen direkt in die Einrichtung. Der Patient muss die Einrichtung nicht verlassen. Sie stellen die Verordnung aus — wir kümmern uns um alles Weitere.
Regelungen
Anzahl der Einheiten
Die Rahmenvereinbarung über den Rehasport regelt, wie viele Einheiten in welchem Zeitraum genehmigt werden.
Gruppengröße: max. 15 Teilnehmer, bei erhöhtem Teilhabebedarf max. 7 Teilnehmer. Quelle: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (GKV-Spitzenverband, DBS u. a.)
Häufige Fragen
Fragen aus der Praxis
Ja, uneingeschränkt. Ein Pflegegrad schließt die Verordnung von Rehasport nicht aus. Gerade für Bewohner in Pflegeeinrichtungen ist Rehasport besonders wertvoll, da die Übungsleiter direkt in die Einrichtung kommen und kein Transport erforderlich ist. Die Krankenkasse finanziert die Leistung unabhängig vom Pflegegrad.
Als Ausnahmeindikationen gelten nach der Rahmenvereinbarung unter anderem: Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Muskeldystrophien, schwere Herzinsuffizienz (NYHA III–IV), schwere COPD (GOLD III–IV), Schlaganfall mit dauerhafter Behinderung sowie wesentliche Sehbehinderung. Bei diesen Diagnosen kann die Verordnung direkt auf 120 Einheiten ausgestellt werden.
Nein. Rehasport ist für gesetzlich Versicherte vollständig kostenfrei — kein Eigenanteil, keine Zuzahlung. Die Krankenkasse übernimmt 100 % der Kosten. Für Bewohner in Pflegeeinrichtungen entstehen auch für die Einrichtung selbst keine Kosten.
Die gesetzliche Regelung nach § 44 SGB IX gilt nur für GKV-Versicherte. Privatversicherte können Rehasport grundsätzlich ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern ihr Tarif die Kostenübernahme vorsieht. Bitte klären Sie dies vorab mit der jeweiligen privaten Krankenversicherung.
Das Muster 56 ist ein bundeseinheitlicher Vordruck und in jeder Praxissoftware hinterlegt (z. B. Turbomed, Medistar, Dampsoft). Es kann auch über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bezogen werden. Sprechen Sie uns gerne an — wir unterstützen Sie und Ihr Team bei der korrekten Ausstellung.
Die Deutsche Rehasport Gesellschaft arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Übungsleitern mit gültiger DOSB- oder DTB-Lizenz im Rehasport. Unsere Übungsleiter sind speziell auf die Arbeit mit älteren und bewegungseingeschränkten Menschen geschult und kommen direkt in die Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg.
Kontakt
Fragen zur Verordnung?
Wir beraten Sie und Ihr Praxisteam gerne — kostenlos und unverbindlich. Ob zum Ausfüllen des Muster 56, zu Indikationen oder zur Versorgung Ihrer Patienten in Pflegeeinrichtungen.