GESUNDHEITSSPORT & REHASPORT

Die Deutsche Rehasport Gesellschaft kooperiert mit dem gemeinnützigen Verein
Rehasport und Gesundheitssport RMK.

Rehasport – Sport auf Rezept

Rehasport ist eine Art Nachsorge, innerhalb der medizinischen Rehabilitation, um die Genesung voranzutreiben. Rehabilitationssport wird also nur verordnet, wenn man sich in ärztlicher Behandlung befindet. Über die Notwendigkeit der Verordnung entscheidet der behandelnde Arzt und ist somit die erste Anlaufstelle. Ob eine Verordnung in Anspruch genommen werden soll, wird in der vorangegangen Rehabilitation festgestellt. Es handelt sich bei Rehabilitationssport um eine ergänzende Leistung, die durch §44 des Sozialgesetzbuches (§64 SGB IX) gesetzlich geregelt wird. Die Leistung steht jedem zu und darf nicht verwehrt werden. Dennoch gibt es bei Antragsstellung einiges zu beachten. Was genau und wann Rehabilitationssport überhaupt verordnet wird, erklärt der folgende Artikel.

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Rehasport und Gesundheitssport RMK e.V.
Seehofweg 78/1
71522 Backnang

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport umfasst alle Maßnahmen, die im Anschluss medizinischer Rehabilitation erforderlich sind und wird vom behandelnden Arzt verordnet. Die Leistungen wurden speziell für Behinderte, von einer Behinderung bedrohte Patienten entwickelt und sind auch unter der Bezeichnung Gesundheitssport bekannt. Zusätzlich wird in §2 SGB IX.a definiert: „rehasportliche Maßnahmen kommen für Personen in Frage, die in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit eingeschränkt und höchstwahrscheinlich länger als 6 Monate, von ihrem alterstypischen Zustand abweichen und deshalb nicht normal am Leben teilnehmen können, beziehungsweise eine Beeinträchtigung des Lebens zu erwarten ist“. Die Kostenübernahme erfolgt durch Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung.

Ziele der rehasportlichen Maßnahmen:

  • Krankheitsverlauf positiv beeinflussen
  • Beschwerden mindern
  • psychische und soziale Stabilität
  • Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
  • steigern von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Ausdauer
  • Eingliederungshilfe für Behinderte im Rahmen der Sozialhilfe
  • Dauerhafte Eingliederung in Arbeitsleben und Gesellschaft
  • nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe

Wann ist Rehasport erforderlich?

Kommt es infolge einer Erkrankung oder einer angeborenen Behinderung, zu Einschränkungen der physischen Leistungsfähigkeit, macht ein Antrag auf Rehabilitationssport auf jeden Fall Sinn. Die Wiedereingliederung in den Alltag wird dadurch erleichtert und die Akutphase überbrückt. Er fördert auch die psychische Gesundheit und das Selbstwertgefühl der Betroffenen.

Erkrankungen der inneren Organe:

  • Schlaganfall
  • Diabetes
  • Bluthochdruck
  • Adipositas
  • Asthma
  • Rheuma

Orthopädische Erkrankungen:

  • Beschwerden an der Schulter
  • Knie- und Hüftbeschwerden
  • Osteoporose
  • Arthrose
  • künstliche Gelenke
  • Rückenbeschwerden
  • Gelenkerkrankungen
  • Erkrankungen der Bandapparate

Unfälle und andere Krankheiten:

  • Bandverletzungen und Frakturen
  • Erkrankungen, die das tägliche Leben einschränken

Wie und wo wird Gesundheitssport angeboten?

Gesundheitssport wird in unterschiedlichen Formen angeboten. Diese hängt von der jeweiligen Erkrankung und den Angeboten der Reha-Zentren an. Grundsätzlich handelt es sich bei Rehabilitationssport um Gruppensport. Neben Reha-Zentren wird Rehabilitationssport auch von einigen Fitnessstudios oder Gesundheitsbädern angeboten. Die rehasportlichen Maßnahmen umfassen verschiedene Bewegungsübungen, die unter fachlicher Anleitung durchgeführt werden. Für Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen gibt es zudem spezielle Übungen, die das Selbstbewusstsein steigern sollen.

Gesundheitssport und Rehasport – Backnang.

In unserem Haupt-Therapie-Zentrum in Backnang, Seehofweg 78/1, bieten wir Ihnen vollständige Rehasport-Kurse, in einem optimalen Trainingsumfeld, an.

Unser Angebot beinhaltet sowohl Trockengymnastik als auch Wassergymnastik.

Arten der rehasportlichen Maßnahmen:

• Gymnastik

• Leichtathletik

• Schwimmen

• Bewegungsspiele in der Gruppe

Ist Rehabilitationssport kostenfrei?

Es handelt sich bei Gesundheitssport um eine zuzahlungsfreie Leistung, die von jeder Krankenkasse übernommen wird. Die Kostenübernahme ist so lange gewährleistet, wie die rehasportlichen Maßnahmen erforderlich sind.

Wie lange werden rehasportliche Maßnahmen bewilligt?

Zeitlich darf die Dauer der Maßnahme nicht eingeschränkt werden. Dennoch orientieren sich die Krankenkassen an bestimmten Richtwerten, die eine Dauer zunächst vorgeben. Diese hängen vom Ziel und der jeweiligen Erkrankung ab. Der behandelnde Arzt kann die erforderliche Dauer natürlich ebenfalls vorgeben, was eine Einschätzung der Krankenkasse erspart.

Steht die Dauer fest, sollte in dieser Zeit das Ziel des Rehasports erreicht werden. Sollten die Stunden des ersten Antrags aufgebraucht, die Beschwerden aber nicht weg sein, kann ein weiterer Antrag gestellt werden. Hierfür sollte wieder der behandelnde Arzt aufgesucht werden. Im Folgeantrag muss konkret begründet werden, warum eine Verlängerung der Maßnahmen erforderlich ist. Grundsätzlich steht Rehabilitationssport so lange zu, wie der Patient auf diesen angewiesen ist.

Den Antrag stellen

Generell hat jeder Beschädigte Anspruch auf Gesundheitssport. Dieser dient dem Wiederaufbau und dem Erhalt der physischen Leistungsfähigkeit. Menschen die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind, soll der Sport bei der Eingliederung in die Gesellschaft oder in das Arbeitsleben helfen.

Zunächst wird mit dem behandelnden Arzt besprochen, welcher Rehabilitationssport in Frage kommt. In diesem Gespräch kann der Arzt auf die individuellen Bedürfnisse genau eingehen. Diesen vermerkt der Arzt im Antrag für die Krankenkasse und umgeht damit die Einschätzung dritter Personen. Denn nur Patient und behandelnder Arzt können genau einschätzen, welche Maßnahmen für die jeweiligen Beschwerden erforderlich sind. Ziel ist die schnellstmögliche Wiedereingliederung in den Alltag. Der Arzt muss den Antrag formgerecht ausfüllen, damit es später nicht zu Problemen bei der Kostenübernahme kommt. Anschließend wird der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.

Folgende Informationen muss der Antrag enthalten:

• für die Behandlung relevante Diagnosen und Nebendiagnosen

• Grund und Ziel des Rehabilitationssport

• Dauer der rehasportlichen Maßnahmen

• Empfehlung zur Art des Rehabilitationssport

Genehmigung der Krankenkasse

Für die Genehmigung der Kostenübernahme muss der Antrag formgerecht ausgefüllt und zeitnah bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach der Genehmigung muss innerhalb der nächsten sechs Monate mit der rehasportlichen Maßnahme begonnen werden. Andernfalls verliert der Antrag seine Gültigkeit. Dabei gilt zu beachten, dass es zu Wartezeiten kommen kann. Für die Bewilligung eines Folgeantrags gelten die gleichen Voraussetzungen, wie beim Erstantrag. Zusätzlich muss der Arzt die Notwendigkeit weiterer rehasportlicher Maßnahmen konkret begründen.

Richtwerte zuzahlungsfreier Leistungen

Bei diesen Richtwerten handelt es sich um Einschränkungen der jeweiligen Maßnahme, die Kostenträger vor Überlastung schützen soll und dennoch sicherstellen, dass der Patient seine notwendigen Leistungen erhält. Da Krankheitsbilder von Patient zu Patient unterschiedlich verlaufen, ist eine individuelle Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen erforderlich. Dementsprechend verläuft auch die Verordnung ab.

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten eines Behandlungszeitraums von 6 bis 12 Monaten. Bei chronischen Erkrankungen ist eine Verlängerung möglich.

Handelt es sich beim Kostenträger um eine Unfallversicherung, gibt es keine Einschränkungen bezüglich Dauer und Anzahl der verordneten Einheiten. Ein Folgeantrag ist ebenfalls möglich.

Gesetzliche Krankenversicherungen genehmigen in der Regel 50 Einheiten, verteilt auf 18 Monate. Bei schweren Erkrankungen oder Behinderungen, werden sogar 120 Einheiten, verteilt auf 36 Monate genehmigt. Bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, richtet sich die Dauer nach der Belastbarkeit des Betroffenen, liegt im Schnitt aber bei 90 Einheiten, verteilt auf 24 Monate. Generell prüfen Krankenkassen den Einzelfall und genehmigen nach Notwendigkeit und wirtschaftlichem Aspekt.

Übungen, die das Selbstwertgefühl steigern sollen, werden vom Kostenträger mit bis zu 28 Einheiten übernommen.